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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5087
OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,5087)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.05.2001 - 5 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,5087)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 5 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,5087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensverbund; Folgesachen; Verzögerung; Scheidungsausspruch; Unzumutbare Härte; Scheidung; Verfahrensdauer; Rechtshängigkeit; Anhängigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 623; ; ZPO § 628 Satz 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 623, § 628 S. 1 Nr. 4
    Verfahrensverbund; Abtrennung von Folgesachen; außergewöhnliche Verzögerung des Scheidungsausspruchs; unzumutbare Härte eines weiteren Aufschubs des Scheidungsausspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kusel - F 265/97
  • OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.1991 - XII ZR 108/90

    Begriff der unzumutbaren Härte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00
    Zweifelhaft ist auch, ob bei der Zeitberechnung die Dauer des Berufungsverfahrens mitzuberücksichtigen ist, wenn der Berufungsangriff gerade die Abtrennungsentscheidung betrifft (für eine Nichtberücksichtigung MünchKomm/Finger, aaO, unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 1991, 1043, 1044, die als Belegstelle nicht einschlägig erscheint).

    Eine vergleichbare Interessenabwägung hat der Bundesgerichtshof für den Fall vorgenommen, dass ein Ehegatte ein Urteil über Trennungsunterhalt in Händen hat und Grund zu der Annahme besteht, dass der andere Ehegatte nach materiellem Recht erheblich weniger Unterhalt schuldet als zuerkannt (FamRZ 1991, 1043).

  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85

    Lösung des Scheidungsverbundes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00
    Der Bundesgerichtshof hat in einer bereits länger zurückliegenden Entscheidung vertreten, die Verfahrensdauer sei unabhängig von entsprechenden materiell-rechtlichen Überlegungen oder der Gestaltung des Verfahrens allein nach der tatsächlichen Anhängigkeit zu bestimmen (BGH FamRZ 1986, 898, 899).
  • BGH, 27.03.1996 - XII ZR 83/95

    Fassung von Berufungsanträgen; Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00
    Die beantragte Aufhebung des Scheidungsurteils und Zurückverweisung der Sache ist - obgleich die Antragstellerin weiterhin die Scheidung ihrer Ehe erstrebt - das verfahrensrechtlich zutreffend formulierte Begehren (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa NJW-RR 1996, 833, 834; ebenso Urteil des Senats vom 12. Mai 1998, 5 UF 73/97 = FamRZ 1998, 1525; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl.; § 628 Rdnr. 13).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache ist die einstweilige Anordnung gegenstandslos, auch wenn erstere bisher nicht rechtskräftig ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 359, gegen BGH FamRZ 2000, 750 ff, mit überzeugender Begründung).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00

    Einstweilige Unterhaltsanordnung: Außerkrafttreten durch anderweitige Regelung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache ist die einstweilige Anordnung gegenstandslos, auch wenn erstere bisher nicht rechtskräftig ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 359, gegen BGH FamRZ 2000, 750 ff, mit überzeugender Begründung).
  • OLG Zweibrücken, 12.05.1998 - 5 UF 73/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00
    Die beantragte Aufhebung des Scheidungsurteils und Zurückverweisung der Sache ist - obgleich die Antragstellerin weiterhin die Scheidung ihrer Ehe erstrebt - das verfahrensrechtlich zutreffend formulierte Begehren (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa NJW-RR 1996, 833, 834; ebenso Urteil des Senats vom 12. Mai 1998, 5 UF 73/97 = FamRZ 1998, 1525; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl.; § 628 Rdnr. 13).
  • OLG Frankfurt, 26.08.1999 - 6 UF 154/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00
    In dem gegen die Antragstellerin gerichteten Verfahren wegen Kindesunterhalts hat der 6. Zivilsenat ein Sachverständigengutachten eingeholt (6 UF 154/99), welches vom Antragsgegner ins vorliegende Verfahren eingeführt wurde.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 4 UF 211/12

    Voraussetzungen einer Abtrennung nach § 140 II Nr. 5 FamFG - unzulässige

    Soweit sich die Antragsgegnerin mit ihrer Beschwerde darauf beruft, das Scheidungsverfahren sei in den Zeiträumen von 22.12.2010 bis 30.08.2011 und 13.03.2012 bis 07.05.2012 nicht betrieben worden, kann dies schon deshalb dahinstehen, weil derartige Zeiten entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin für die Beurteilung der außergewöhnlichen Verzögerung nicht außer Betracht bleiben (vgl. BGH FamRZ 1986, 898; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 334).

    Die Zeitdauer von 3 Jahren und einem Monat rechtfertigt die Annahme einer außergewöhnlichen Verzögerung des Scheidungsverfahrens, da eine solche in der Regel bei einer über zwei Jahre hinausgehenden Verfahrensdauer angenommen wird (vgl. BGH FamRZ 1986, 898; OLG Hamm FamRZ 2007, 651; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 334).

  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 2 UF 150/13

    Abtrennung einer Folgesache vom Verbund zur Ermöglichung der Eingehung einer

    Ob die Verfahrensdauer dann, wenn sie - wie hier - mit über 4 ½ Jahren auch die normale Dauer von 2 Jahren ab Rechtshängigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 02. Juli 1986 - IVb ZR 54/85 - FamRZ 1986, 898; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 4 UF 211/12 - FamFR 2013, 427; OLG Hamm, Urteil vom 01. Dezember 2006 - 12 UF 168/06 - FamRZ 2007, 651; OLG Zweibrücken, Urteil vom 08. Mai 2001 - 5 UF 143/00 - FamRZ 2002, 334) um mehr als das Doppelte übersteigt, für sich isoliert betrachtet ohne Weiteres die Annahme einer unzumutbaren Härte rechtfertigt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 10 UF 43/13 - FamFR 2013, 328; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 17. November 2009 - II-4 UF 121/08, 4 UF 121/08 - FamRZ 2010, 659), kann vorliegend dahinstehen, da weitere Umstände vorliegen, die die Annahme einer unzumutbaren Härte begründen.
  • OLG Hamm, 01.12.2006 - 12 UF 168/06

    Scheidung vor Folgesachenentscheidung nach § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO nur bei länger

    Dauert das Verfahren länger als zwei Jahre, so ist dies außergewöhnlich (BGH, FamRZ 1986, S. 898 (899); OLG Hamm, FamRZ 1992, S. 1086 (1987); OLG Dresden, FamRZ 1998, S. 1527 (1528); OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, S. 334 (335); Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 628 Rz. 5).
  • OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 16 UF 363/03

    Ehescheidung: Abtrennung einer Folgesache trotz langer Verfahrensdauer nur bei

    Vor diesem Hintergrund kann eine außergewöhnliche Verfahrensdauer nur dann angenommen werden, wenn der übliche Zeitraum um mehr als das Doppelte überschritten ist (BGH, FamRZ 1986, 898; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 763; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 334).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.08.2000 - 12 W 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6204
OLG Düsseldorf, 23.08.2000 - 12 W 41/00 (https://dejure.org/2000,6204)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2000 - 12 W 41/00 (https://dejure.org/2000,6204)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2000 - 12 W 41/00 (https://dejure.org/2000,6204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Selbständiges Beweisverfahren; Risse; Bodengutachten ; Ursachenfeststellung; Rißbildungen ; Riß-Schäden

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1946
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Der Senat vertritt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen ist und regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens entspricht (Senat BauR 2001, 1293f., BauR 2001, 995; ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, BauR 2001, 1785f.; OLG Düsseldorf, 12. ZS, BauR 2001, 1946f.OLG Bamberg BauR 2000, 444f.; OLG Dresden, BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

    Bei dieser Sachlage kann zur Bemessung des Gegenstandswertes dann allerdings nicht der vom Sachverständigen für die Beseitigung anderer Mängel der Werkleistungen kalkulierte Aufwand (hier nachträgliche Verdichtung des unbefestigten Straßenrandes) herangezogen werden (vgl.: OLG Düsseldorf, 12 ZS, BauR 2001, 1946f.; ebenso für den Fall, dass der Sachverständige nur einen Teil der behaupteten Mängel feststellt: OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f. 1786; OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827).

  • OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04
    Das bloße Stillschweigen einer Partei ist keine Vereinbarung nach § 7 ZSEG (vgl. OLG Nürnberg JVBL 1970, 69; OLG Hamm JVBL 1972, 45; Senatsbeschluss vom 14.12.2000 - 12 W 41/00).

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers liegt im vorliegenden Fall auch kein Ausnahmefall vor, nach dem Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung eines Sachverständigen auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14.12.2000 a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2003 - 5 Ta 218/02

    Ordnungsgeldbeschluss fünf Tage nach Urteilsverkündung, persönlich geladene

    Die Rechtfertigung für die Verhängung des Ordnungsgeldes liegt nicht in der Tatsache der Missachtung des Gerichts durch die Partei, die die entsprechende Anordnung unentschuldigt nicht befolgt, sondern allein darin, dass die gerichtliche Sachaufklärung pflichtwidrig behindert und somit der Fortgang des Verfahrens wegen des Ausbleibens der Partei vereitelt wird (LAG Niedersachsen, Beschl. v. 07.08.2002 - 10 Ta 306/02 -, MDR 2002, 1333 f.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2000 - 12 W 41/00 -, zit. n. juris; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 01.08.1985 - 7 Ta 264/85 -, LAGE Nr. 3 zu § 51 ArbGG); Germelmann, aaO. Rn. 22 zu § 51 ArbGG).
  • LAG Sachsen, 20.05.2015 - 4 Ta 5/15

    Ermessensfehlerhafte Verhängung eines Ordnungsgeldes nach Urteilsverkündigung

    Die Rechtfertigung für die Verhängung des Ordnungsgeldes liegt nicht in der Tatsache der Missachtung des Gerichts durch die Partei, die die entsprechende Anordnung unentschuldigt nicht befolgt, sondern allein darin, dass die gerichtliche Sachaufklärung pflichtwidrig behindert und somit der Fortgang des Verfahrens wegen des Ausbleibens der Partei vereitelt wird ( LAG Niedersachen, Beschluss vom 07.08.2002 - 10 Ta 306/02 -, MDR 2002, 1333 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2000 - 12 W 41/00 -, zitiert nach Juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.1985 - 7 Ta 264/85 -, LAGE Nr. 3 zu § 51 ArbGG ; Germelmann u. a. ArbGG , 8. Auflage, Rdnr. 22 zu § 51 ArbGG ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.01.2001 - 9 U 156/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18503
OLG Stuttgart, 31.01.2001 - 9 U 156/00 (https://dejure.org/2001,18503)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2001 - 9 U 156/00 (https://dejure.org/2001,18503)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 9 U 156/00 (https://dejure.org/2001,18503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    SGB V § 121 Abs. 2; BGB § 249
    Unbegründete Schadensersatzansprüche aus Belegarztvertrag bei Schließung der Privatklinik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2001 - 9 U 156/00
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Berufung insoweit überhaupt hinreichend mit einer Begründung versehen worden ist (BGH MDR 2000, 535 ; BGH MDR 1999, 1521 , BGH MDR 1999, 952 ).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2001 - 9 U 156/00
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Berufung insoweit überhaupt hinreichend mit einer Begründung versehen worden ist (BGH MDR 2000, 535 ; BGH MDR 1999, 1521 , BGH MDR 1999, 952 ).
  • BGH, 22.10.1987 - III ZR 197/86

    Schadensersatz für die Mindereinnahmen eines Arztes gegenüber dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2001 - 9 U 156/00
    Der Belegarztvertrag kann im Einzelfall unterschiedlich ausgestaltet sein (BGH NJW 1972, 1129, BGH NJW-RR 1988, 410; OLG Hamm MedR 1989, 148).
  • BGH, 04.10.1999 - II ZR 361/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2001 - 9 U 156/00
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Berufung insoweit überhaupt hinreichend mit einer Begründung versehen worden ist (BGH MDR 2000, 535 ; BGH MDR 1999, 1521 , BGH MDR 1999, 952 ).
  • OLG Saarbrücken, 31.10.2012 - 1 U 442/11

    Belegarztübernahmevertrag: Begründung vorvertraglicher Hinweis- und

    Die Beklagte traf jedoch eine Pflicht, den Kläger auf die bevorstehende Schließung des Krankenhauses hinzuweisen (im Zwei-Personen-Verhältnis offen gelassen von OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Januar 2001 - 9 U 156/00 -, juris, Absatz-Nr. 34).

    Es ist nicht ersichtlich und vom Kläger auch nicht vorgetragen, dass er bei einer derart zeitlich früheren Information seine Belegarzttätigkeit früher als zum 1. November 2009 hätte aufnehmen können (hierauf abstellend OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Januar 2001 - 9 U 156/00 -, juris, Absatz-Nr. 36).

  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 10 U 112/03

    Erfolgsaussichten einer Klage zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen der

    Der Belegarztvertrag, so wie er zwischen den Parteien am 15.4.1985 zustande gekommen ist, ist ein Vertrag mit atypischem Inhalt, der Elemente der Leihe oder Miete, der Dienstverschaffung und auch der Gesellschaft bürgerlichen Rechts enthält und grundsätzlich auf Dauer angelegt ist (ständige Rechtsprechung: BGH NJW 1972, 1128; BGH NJW-RR 1988 S. 4210 ff; BGH in BGHR Zivilsachen § 305 Belegarzt 1 und 2; OLG Hamm NJW 1988 S. 775 f; OLG Stuttgart OLGR 2001 S. 447 f).
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